Von Harald Frech
| Benötigt | Vorgehen | Anmerkung | ||||
Papiere der Verlobten |
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| 1.Schritt | Ledigkeitsbescheinigung bzw. Scheidungsurteil nicht älter als 6 Monate von Verlobten Geburtsurkunde von Verlobten Hausregister von Verlobten Kopie des Reisepass von Verlobten |
Müssen von der Verlobten besorgt werden und von einem in Deutschland zugelassenen vereidigten Dolmetschen übersetzt werden. Ca. 80.- €
Dann müssen diese Papiere von der deutschen Botschaft in Bangkok legalisiert werden. Ca. 50.- € |
Am besten sich diese Papiere nach Deutschland schicken lassen.
Dann in Deutschland übersetzen lassen. Jetzt die Papiere zur Deutschen Botschaft zum legalisieren schicken. Nach etwa 6 Wochen schickt die Botschaft die legalisierten Papiere wieder nach Deutschland zurück. Benötigte Papiere auf Thailändisch (Quelle: www.Thaidolmetscher.de) |
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Papiere vom Verlobten |
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| 2.Schritt | Geburtsurkunde oder Auszug aus dem Familienbuch, (Rathhaus Geburtsort) Personalausweis oder Reisepass, Meldebescheinigung bzw. Abmeldung aus Deutschland, |
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Ledigkeitsbescheinigung
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Im Fall eines Scheidungsurteils: Das Original des Scheidungsurteils mit nach Bangkok nehmen. (Wird evtl. von thailändischen Standesamt benötigt) |
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| 3. Schritt | Erst jetzt geht man zum zuständigen Standesamt am Wohnort in Deutschland und beantragt mit diesen Papieren ein Ehefähigkeitszeugnis (3 Tage)
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| 4.Schritt | Mit diesem Ehefähigkeitszeugnis fliegt man nach Bangkok und bekommt auf der deutschen Botschaft eine so genannte Konsularbescheinigung mit der man in Thailand auf jedem Standesamt ohne Voranmeldung heiraten kann.
Bevor man die Konsularbescheinigung erhält muss man noch Angaben zur eigenen Person machen:
Tipp: (Am besten heiratet man in Bangkok auf den Standesamt in dem Stadtbezirk Bangrak , da dieses thailändische Standesamt ohne Probleme die benötigten Papiere für die deutsche Botschaft ausstellen kann)
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| 5. Schritt | Nach erfolgter Heirat, geht man wieder zur deutschen Botschaft und beantragt mit den thailändischen Heiratspapieren ein Einreisevisum für die jetzige Ehefrau für Deutschland zur Familienzusammenführung.
Dem Antrag ist beizufügen:
Der Antrage wird jetzt von der deutschen Botschaft zur heimatlichen Ausländerbehörde zur Zustimmung geschickt. Die Ausländerbehörde schickt die Zustimmung nach Prüfung wieder zurück zur deutschen Botschaft nach Bangkok. Neu: Es müssen deutsche Sprachkenntnisse nachgewiesen werden. Merkblatt Ehegattennachzug Erst jetzt stellt die deutsche Botschaft das benötigte Visum für die jetzige thailändische Ehefrau aus. |
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